Mit Kaiser Gas green sind Sie zuverlässig mit Gas - inklusive einem 65-prozentigen Biomethan-Anteil, bilanziell zugeordnet und durch Herkunftsnachweise belegt, versorgt.
Für bestimmte Gasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut wurden, schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2029 stufenweise steigende Anteile bestimmter Brennstoffe vor. Kaiser Gas green kann zur Erfüllung dieser Brennstoffanforderungen geeignet sein, sofern sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen an das Biomethan, die Heizungsanlage, den Lieferzeitraum und die Nachweisführung erfüllt sind. Der bilanzielle Biomethan-Anteil bei Kaiser Gas green liegt oberhalb sämtlicher im Gebäudemodernisierungsgesetz festgelegten Biomethanquoten bis einschließlich 2040 (60 Prozent).
Ob der Tarif im konkreten Fall angerechnet werden kann, hängt insbesondere vom Gebäude, vom Zeitpunkt des Heizungseinbaus, von der eingesetzten Heizungsanlage und von der ordnungsgemäßen Nachweisführung ab. Der Abschluss des Gasliefervertrags allein stellt daher keine allgemeine Garantie für die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen dar.
Ideal für alle, die einen Tarif mit hohem Biomethan-Anteil wählen möchten.
- Mit 65 Prozent Biomethan-Anteil – bilanziell zugeordnet und nachgewiesen
- Belegt durch Herkunftsnachweise
- Mit Preisgarantie während der vereinbarten Laufzeit
- Erstvertragslaufzeit zwölf Monate
- Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Erstvertragslaufzeit
- Ohne Kündigung automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen