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Kaiser Strom blue

Kaiser Strom blue ist zertifizierter Ökostrom, der zu 100 Prozent in Wasserkraftwerken erzeugt wird. Seine erneuerbare Herkunft ist bilanziell zu 100 Prozent über Herkunftsnachweise aus Wasserkraftwerken belegt.

Durch Herkunftsnachweise ist sichergestellt, dass jede von Ihnen verbrauchte Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz eingespeist wurde und keine doppelte Vermarktung erfolgt.

Das Label „ÖKOSTROM“ bestätigt die Einhaltung der festgelegten Zertifizierungskriterien. Dazu gehört unter anderem, dass die Betreiber der Wasserkraftwerke keine Verbindung zu Atom- oder Kohlekraftwerken besitzen.

 

Ideal für alle, die sich für Strom aus erneuerbaren Energien entscheiden möchten.

  • Strom aus 100 Prozent regenerativer Wasserkraft - bilanziell zugeordnet und nachgewiesen
  • Belegt durch Herkunftsnachweise
  • Mit Preisgarantie während der vereinbarten Laufzeit
  • Erstvertragslaufzeit zwölf Monate
  • Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende der Erstvertragslaufzeit
  • Ohne Kündigung automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen

 

 

Siegel Ökostrom

Ökostrom – 100% Strom aus europäischen erneuerbaren Energieanlagen, belegt durch Herkunftsnachweise. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.

FAQ

Ökostrom ist Strom aus erneuerbaren Energien. Dazu zählen Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie. Herkunftsnachweise belegen, aus welcher Anlage und aus welcher erneuerbaren Energiequelle eine entsprechende Strommenge stammt. Entscheiden sich Verbraucher:innen für einen Ökostromtarif, muss der Energieversorger für die gelieferte Strommenge entsprechende Herkunftsnachweise einsetzen. (Quelle: Umweltbundesamt) 

Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, aus welcher Anlage und welcher erneuerbaren Energiequelle eine bestimmte Strommenge erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wurde. Der HKN sorgt dafür, dass diese Strommenge mit diesen Eigenschaften nur einmal verkauft werden kann. Hierfür werden die HKN im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet. (Quelle: Umweltbundesamt)