Diese neuen Regelungen gelten ab dem 06. Juni 2025
Die Bundesnetzagentur hat neue Regelungen und Fristen für Umzüge festgelegt, die ab dem 06. Juni 2025 gelten. Ziel dabei ist es, den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Dies hat auch auf Umzugsmeldungen Auswirkungen: Rückwirkende An- und Abmeldungen (bisher waren bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich) sind ab diesem Stichtag nicht mehr zulässig. Umzüge sind daher ab dem 06. Juni 2025 im Voraus zu melden.
Was müssen Sie bei einem Umzug künftig beachten?
Ab dem 06. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nur noch für die Zukunft durchgeführt werden.
Um weiterhin einen reibungslosen Ablauf für Sie zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns so frühzeitig wie möglich – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus – über Ihren geplanten Ein- oder Auszug zu informieren. Ihren Stromzählerstand können Sie uns unkompliziert nach der Schlüsselübergabe mitteilen – sowohl beim Einzug als auch beim Auszug.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie uns Ihren Auszug nicht rechtzeitig mitteilen, endet Ihr Vertrag nicht mehr automatisch mit dem Umzug. In diesem Fall bleiben Sie künftig weiterhin für den Stromverbrauch in Ihrer alten Wohnung verantwortlich – auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen.
Um nachteilige Folgen und Unstimmigkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie daher in Zukunft auf Folgendes zu achten:
- Meldung von Ein- und Auszügen immer im Vorhinein (nicht nachträglich)
- Übermittlung der Zählerstände zum Zeitpunkt des Ein- bzw. Auszugs
Bei Fragen rund um die neue Umzugsregelung für Stromkunden stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.